Die Sache mit dem Eisberg
Das sieht jeder Eigentümer:
- Wirtschaftspläne
- Hausgeldabrechnung
- Einladen, Abhalten und Nachbearbeiten der Eigentümerversammlungen
- Erstellung und ggf. Anbringung und Versand von Rundschreiben und Aushängen
- Anwesenheit unserer Mitarbeiter zu Terminen in der Wohnanlage
- Individuelle Leistungen wie Beratung und Informationen der Eigentümer
- das Mitwirken bei Wohnungsverkäufen, sofern gewünscht oder erforderlich
Einen etwas tieferen Einblick hat der Verwaltungsbeirat:
- die Veranlassung von Instandhaltungs/Instandsetzungsmaßnahmen
- das Einholen und Bearbeiten von Angeboten und Preisanfragen
- die Erstellung von Ausschreibungen im Zusammenhang mit Modernisierung und Sanierung
- das Erstellen von Preisspiegeln
- die Beratung der Wohnungseigentümergemeinschaft in spezifischen Angelegenheiten
- die Vergabe von Aufträgen an Dienstleister und Handwerksbetriebe
- die Kontrolle der eingehenden Rechnungen
- die Prüfung aller Belege
- die Vorbereitungen im Zusammenhang mit der Eigentümerversammlung
- die Durchführung und Organisation von Ortsterminen in spezifischen Angelegenheiten
- Gespräche und Sitzungen mit dem Verwaltungsbeirat
- Aushandeln und Abschließen von Verträgen
- Führen der gesamten Korrespondenz der Wohnungseigentümergemeinschaft
- Maßnahmen zur Einhaltung der Hausordnung
- Mahnwesen beim Zahlungsverzug von Hausgeld
Diese Leistungen werden von vielen Eigentümern nicht wahrgenommen:
Kaufmännische Leistungen:
- die monatliche Sollstellung von Hausgeldbeträgen
- das Bearbeiten von Lastschriftbuchungen
- die Überwachung von Zahlungseingängen
- das Mahnen und ggf. Einleiten von Klagen bei Zahlungsrückstand
- die Verwaltung und Disposition von Geldmitteln auf Girokonten, Festgeld- und Sparkonten, die als offene Fremdgeldkonten mit der Gemeinschaft als Konteninhaber angelegt und geführt werden.
- die vollständige Rechnungskontrolle
- die Anweisung sowie das Veranlassen von Zahlungen
- Bearbeiten von Gehaltszahlungen einschl. Lohnbuchhaltung der beschäftigten Mitarbeiter
- das Errechnen und Abführen von Lohnsteuer, Sozialabgaben, vermögenswirksamer Leistungen
- das Erstellen der erforderlichen Meldungen ans Finanzamt, Krankenversicherung, Sozialversicherungsträger und Berufsgenossenschaft
- das Errechnen und Anfordern beschlossener Sonderumlagen
- die Erstellung von Wirtschaftsplänen und Abrechnungen
- das Veranlassen und die Kontrolle von Heizkostenabrechnungen
- die Erfassung von Verbrauchswerten (Heizölbestand, Wasser, Stromverbrauch
- Kenntnis und Beachtung der einschlägigen Gesetze für Lohn- und Einkommenssteuer, Umsatzsteuer, Grundsteuer sowie der Abgabenverordnung etc.
Technische Leistungen:
- die Vorbereitung und Veranlassung von Handwerkerangeboten, Ausschreibungen, Angebotsspiegeln
- das Nachhalten von Terminen (Angeboten, Auftragsausführung, Mängelrügen, Gewährleistungsansprüchen)
- die Einweisung und Einarbeitung der Hausmeister
- die Beschaffung öffentlich-rechtlicher Genehmigungen (Antenne, Baugesuche, etc.)
- der Abschluss von Wartungs- und Versicherungsverträgen (Gebäude, Gewässerschutz, Glasbruch, Haftpflichtversicherung, Aufzug-, Heizungs-, Pumpen- und Feuerlöscher- wartung)
- die Vorbereitung und Organisation von TÜV-, Brandschutz-, Blitzschutzprüfungen (Aufzug, Öltank, Tiefgaragenlüftung,Rolltor, Heizung, Feuerlöscher, etc.)
- die Bearbeiten von Schlüsselbestellungen
- die Meldungen von Schadensfällen bei Versicherungen (z.B. Rohrbruch, Sturmschaden) einschliesslich Veranlassen der Schadensbeseitigung durch Handwerker und Abrechnen mit Versicherung
- die Vergabe und Überwachung von Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten einschließlich Abnahme
- die Beauftragung von Sachverständigen
- das Kennen und Beachten von z.B. DIN-Bestimmungen, Landesbauordnung, Druckbehälterverordung, Ortsbaumsatzung, Heizkostenverordnung, Feuerungsanlagenverordnung einschl. der Durchführungsbestimmungen
Allgemeine Verwaltung:
- Erstellung der Korrespondenz mit Eigentümern
- die Verhandlungen mit Behörden, Eigentümern, Hausmeistern, Lieferanten
- die Bearbeitung von Beschwerden, Verstößen gegen die Hausordnung, etc.
- das Ergreifen von Maßnahmen zur Fristwahrung oder Abwenden von Rechtsnachteilen für die Gemeinschaft
- die Beratung von Eigentümern, Hausmeistern, Interessenten, etc.
- das Abschliessen von Verträgen (Wartungs-, Versicherungs-, Dienstleistungs-, Lieferverträge, etc.)
- die Terminabstimmung, Saalbestellung und Erstellung von Tagesordnung und Beschlussentwürfen zur Eigentümerversammlung
- das Erstellen der Beschlussniederschrift inklusive Versand an alle Eigentümer
- die Mitwirkung bei Gerichtsterminen, Beschlussanfechtungen, Hausgeldklagen
- die Erteilen von Genehmigungen und Zustimmungen (Telefon, Veräußerung, Vermietungen, gewerbliche Nutzung)
- die Ausbildung von eigenem Personal und Angestellten der Gemeinschaft (Hausmeister)
- Kennen und Beachten von WEG, BGB, AGBG, HGB Erbbaurechtverordnung, Grundbuchverordnung, Zwangsversteigerungsgesetz, Konkursordnung, Nachbarschaftsrecht
„Quelle: Fachverband Wohnungsverwalter e.V., Düsseldorf“ (Inhalte leicht überarbeitet)